Wie alles begann…

(Beitrag von Roland Schulze)

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Ich erinnere mich noch an meine Musterung, zumindest speziell an einem von vielen Terminen.

Es war 1982, ich war gerade fertig mit meiner Lehre zum Fahrzeugschlosser Spezialisierung Berufskraftfahrer, und hatte relativ neu meine Tätigkeit als Busfahrer im Linienverkehr in Potsdam aufgenommen.

Termin zur Musterung schriftlich erhalten, der Termin lag natürlich zeitlich innerhalb einer Schicht, an der ich arbeiten musste. Dem Meister meiner Brigade (so war damals die Bezeichnung) mitgeteilt,

welcher dann sagte, ok, du fährst nach deiner Linientour nach xxx leer mit deinem Bus dahin, wenn du fertig bist, kommst du zurück und nimmst wieder die Linie nach Dienstplan auf.

Gesagt, getan. Vorteil, es gab eine Haltestelle direkt vor dem Ort der Musterung. Ich also mit dem mir für diesen Tag zugewiesenen Bus los, vor der Baracke geparkt, und mich dort gemeldet.

An alle Einzelheiten kann ich mich nicht mehr erinnern, aber folgende prägende Begebenheit ist dabei noch sehr lebendig.



Ich saß da 2 oder 3 Offizieren gegenüber, die mich zu einigen Dingen befragten. Es kam dann auch sinngemäß die Frage, ob ich mir vorstellen könnte, die DDR mit der Waffe in der Hand auch an der Grenze zum Kapitalismus zu verteidigen.

Meine spontane, rückblickend auch sicher etwas naive, unvorsichtige Antwort war, prinzipiell ja, aber dass ich auf niemanden deshalb schießen würde.

Daraufhin meinte ein Offizier, was würden Sie denn tun, wenn jemand über ihren Gartenzaun klettert, und auf ihr Grundstück kommt. Meine Antwort, ich würde nicht auf ihn schießen!

Rückblickend glaube ich, dass es mir schon damals in meinen jungen Jahren relativ klar war, das es bildlich gesprochen eher weniger darum ging, wer von außen über den Gartenzaun springen wollte, eher umgekehrt, wer von innen aus dem Grundstück über den Gartenzaun nach außen springen wollte.

Ich wollte den Wehrdienst nicht generell ablehnen, und dass dieses Konsequenzen nach sich ziehen konnte war mir schon bewusst, offizielle Quellen oder Beratung zu dem Thema gab es nicht,

vieles erzählte man sich nur unter vorgehaltener Hand.

Danach war das Gespräch auch ziemlich schnell beendet, ich wurde für tauglich erklärt, (siehe Stempel Wehrdienstausweis) und hatte in den folgenden Jahren noch einige Termine, hauptsächlich für verkehrsmedizinische Untersuchungen.

Ich vermute, mein damaliger Job hat mich *gerettet*, vielleicht gab es einen hohen Bedarf an ausgebildeten, erfahrenen Kraftfahrern für das hochrangige Klientel des Ministerium für nationale Verteidigung, als zuverlässiger *Genosse* (niemals SED-Mitglied & Nein zum Schießbefehl an der Grenze) konnte ich ja sicherlich nicht eingestuft geworden sein.

Danach war das Thema NVA & Grundwehrdienst die nächsten 6 Jahre für mich nicht mehr wirklich präsent.

Vermutlich war die Situation 1988 auch etwas liberaler, kaum einer der Kameraden die in meinem Diensthalbjahr waren, sind Parteimitglieder der SED gewesen, der Soldat, welcher als Schreiber eingesetzt wurde, war sogar bekennendes Mitglied bei den Zeugen Jehovas, selbst im Politikunterricht wurde das akzeptiert.

Meine Einberufung erfolgte dann zum 03.05.1988, ich war zu dem Zeitpunkt 24 Jahre alt, in einer Beziehung, und meine Tochter 7 Monate alt. Sicherlich nicht der Zeitpunkt, der für eine junge Familie für Begeisterung sorgt.

Positiv war zumindest der Ort der Einberufung, nicht hunderte Kilometer entfernt wie bei so vielen, es war Berlin/Strausberg Nord. Von Potsdam aus gesehen schon fast Heimat 😉.


Ergänzende Erläuterungen

Verweigerung des Waffendienstes an der Grenze bei der Musterung (1982)

Im Jahr 1982 gab es bei der Musterung im Wehrkreiskommando (z. B. Potsdam) keine legale Möglichkeit, den Dienst an der Waffe generell zu verweigern, wenn man gleichzeitig den Einsatz an der innerdeutschen Grenze ausschließen wollte. Das System kannte nur zwei Wege, die beide Risiken bargen:


1. Der Antrag auf Bausoldatendienst („Spatensoldat“)

Dies war die einzige legale Form der Waffenverweigerung.

  • Ablauf bei der Musterung: Der Wehrpflichtige musste gegenüber der Musterungskommission erklären, dass er aus „religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen“ den Dienst mit der Waffe ablehne. 
  • Das Dilemma „Grenze“: Auch Bausoldaten waren Teil der Nationalen Volksarmee (NVA). Zwar trugen sie keine Waffe und mussten nicht an der Grenze patrouillieren, aber sie leisteten ihren Dienst oft in militärischen Objekten (z. B. beim Bau von Grenzanlagen, Flugplätzen oder Kasernen).
    • Eine Garantie, nicht in Grenznähe eingesetzt zu werden, gab es nicht. Viele Bausoldaten wurden gezielt beim Ausbau der Grenzsicherungsanlagen eingesetzt, was für Pazifisten einen enormen Gewissenskonflikt darstellte.
    • Wer den Bausoldatendienst annahm, musste ein Gelöbnis ablegen, in dem er sich verpflichtete, die DDR „gegen alle Feinde“ zu verteidigen.  Dies schloss implizit die Logik des Grenzschutzes mit ein, auch ohne eigene Waffe.

2. Die Totalverweigerung

Wer sich weigerte, sowohl den regulären Wehrdienst (mit Waffe) als auch den Bausoldatendienst (ohne Waffe, aber in Uniform) anzutreten, beging eine Straftat.

  • Rechtslage 1982: Das neue Wehrdienstgesetz von 1982 (§ 43) sah hierfür Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor. In der Praxis wurden Urteile meist auf 18 bis 22 Monate bemessen – exakt die Dauer des regulären Wehrdienstes. 
  • Konsequenz: Totalverweigerer (häufig Zeugen Jehovas oder radikale Pazifisten) wurden nicht gemustert im Sinne einer Einteilung, sondern direkt nach der Weigerung festgenommen und inhaftiert (z. B. im Militärgefängnis Schwedt oder Zuchthaus Bautzen II). 
  • Statistik: Im Jahr 1982 wurden jährlich ca. 150–200 junge Männer wegen Totalverweigerung verurteilt. Erst 1985 wurde die Praxis der Inhaftierung vorläufig ausgesetzt. 

Zusammenfassung der Situation 1982

Bei der Musterung konnte man nicht spezifisch „den Dienst an der Grenze“ verweigern und stattdessen einen zivilen Dienst im Inland ableisten (wie den späteren Zivildienst in der BRD).

  • Option A: Dienst mit der Waffe (inklusive potenzieller Einsatz an der Grenze mit Schießbefehl).
  • Option B: Dienst als Bausoldat (ohne Waffe, aber oft beim Bau von Grenzanlagen und unter militärischem Kommando). 
  • Option C: Totalverweigerung (sofortige Inhaftierung).

Interessantes über Potsdam auch im Potsdam-Wiki

Quelle: https://www.potsdam-wiki.de/PotsdamWiki:Hauptseite